Saturday, November 02, 2013

Jugendschutzgericht Trier: Verfahren gegen Mutter wegen Körperverletzung ihrer Tochter ‚vorläufig’ unter Auflage eingestellt


Am Donnerstag, den 31.10.2013, hatte sich die 39 Jahre alte Russin Ioulia P., derzeit Trier, vor dem Amtsgericht Trier, Einzelrichterin Iris Scholten* [pdf Seite 4] als Jugendschutzgericht, gemäß §§ 223, 230, 240, 52, 53 StGB zu verantworten. (Die Strafverfolgung wurde gemäß §§ 154, 154a StPO auf die Anklagevorwürfe beschränkt.)



Sie war angeklagt im Sommer bzw. Herbst 2011 in Trier durch zwei selbständige Handlungen eine andere Person körperlich misshandelt und jeweils tateinheitlich hierzu einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben.



Nach Anhörung von 2 Zeugen und 2 Zeuginnen aus dem damaligen näheren Umfeld, je zwei zu den zwei angeklagten Ereignissen, sowie der Tochter unter Ausschluss der Öffentlichkeit als minderjähriger Opferzeugin und einem anschließenden sogenannten ‚Rechtsgespräch’ (vulgo: Deal - anwesend ProtokollführeIN, RichterIN, StaatsanwältIN und VerteidigerIN - keine VertreterIN oder Vertreter des Kindes! - siehe unten*) erläuterte die Richterin, dass  das Gericht das Verfahren unter Auflage von 100 Sozialstunden in einem Altenheim innerhalb von 3 Monaten bei einer Einrichtung, die die Angeklagte sich selbst zu suchen habe, „vorläufig eingestellt’ werde.

Dass es ausgerechnet ein Altenheim zur Ableistung der Sozialstunden ‚vorgeschlagen’ wurde,  darf zwar Bestandteil des Deals und des Beratungsgeheimnisses bleiben, darf aber genauso verwundern, da doch eine Zeugin davon berichtete, dass die Angeklagte auch ihren inzwischen verstorbenen Ex-Vermieter (zum damaligen Zeitpunkt rund 80 Jahre alt!) öfters geschlagen haben soll.





Mal zum Vergleich vor rund einem halben Jahr ein RICHTER in Wittlich:

Von einem 'Rechtsgespräch' berichtete der TV jedenfalls nicht ... .


Schläge mit dem Kochlöffel: Mutter verurteilt

Unter Tränen hat eine junge Frau vor dem Amtsgericht Wittlich gestanden, ihre damals achtjährige Tochter geschlagen zu haben. Weil es ein einmaliger Vorgang war, verhängte der Richter nur die Mindeststrafe: sechs Monate auf Bewährung.
Würde jeder Klaps oder jeder Schlag, den ein Kind von seinen Eltern bekommt, ein juristisches Nachspiel haben, müssten die Gerichte auch nachts arbeiten. Doch es gibt Grenzen. Das merkt auch die 27-jährige Frau schnell, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Wittlicher Amtsgericht verantworten muss. Unter Tränen gibt sie zu, im August 2012 ihre damals achtjährige Tochter mit einem Kochlöffel malträtiert zu haben. Im Krankenhaus wurden mehrere schmerzhafte Hämatome am Gesäß des Mädchens diagnostiziert.

Dass die Verletzungen überhaupt bemerkt wurden, ist dem Kindsvater zu verdanken, der nicht mehr mit der Mutter zusammen ist. Er hatte die Hämatome gesehen, als seine Tochter wenige Tage nach der Tat bei ihm war, und brachte sie ins Krankenhaus.[...]

„Das ist erschreckend“, sagt Richter Hermann-Josef Weber mit Blick auf Fotos der Verletzungen. [...]

Im Zuge dieses Verfahrens kam die Frau auch mit dem Jugendamt in Berührung und nimmt seither die sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch. Ihr sei klar geworden, dass sie die Schuldige an dem Konflikt sei. „Ich war zu fordernd und zu streng. Ich habe einer Achtjährigen zu viel abverlangt“, sagt sie.

Die Einsicht ist da, doch an einer Freiheitsstrafe führt kein Weg vorbei. Sechs Monate auf Bewährung fordert Oberamtsanwalt Thomas Grawemayer. „Der Sachverhalt ist eindeutig“, sagt Verteidiger Thomas Oehlenschläger, legt das Strafmaß aber in die Hände von Richter Weber. Der verhängt die sechsmonatige Bewährungsstrafe. Seine Begründung: „Das ist eine erhebliche Straftat. Sie hat körperliche und seelische Schmerzen verursacht.“

[TV online vom 02.05.2013]



*



Einsatz im Namen des Gesetzes

 HERMESKEIL. "Sie sind aber mal ‘ne junge Richterin" – diesen Kommentar hat Iris Scholten in den vergangenen Monaten schon häufiger gehört. Die 26-Jährige ist neu beim Amtsgericht Hermeskeil und dort zuständig für Zivil- und Betreuungssachen.[...]

Das erste Mal ... einen Angeklagten trotz Zweifeln freisprechen


Iris Scholten, 28, ist seit einem Jahr Richterin am Amtsgericht Wittlich bei Trier. Gerade hat sie zum ersten Mal einen mutmaßlichen Betrüger laufen lassen – aus Mangel an Beweisen. von Sandra Roth
http://www.zeit.de/campus/2006/01/erstes-Mal

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§ 52

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt [...]



3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.
(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.



http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?13074-Erg%E4nzungspflegschaft-f%FCr-Strafverfahren-Ermittlungsverfahren


OLG Saarbrücken Beschluß vom 22.3.2011, 6 UF 34/11

Strafverfahren: Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft im Zusammenhang mit einem Zeugnisverweigerungsrecht Minderjähriger


http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=3362



Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09   



http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Brandenburg&Datum=17.11.2009&Aktenzeichen=10%20UF%20154/09