Tuesday, March 20, 2018

ZEWENER ERDBEERKIRMES 02.07.2017: KEINE Verurteilung wegen versuchten Mordes, sondern 'nur' wegen gefährlicher Körperverletzung - Strafe 1 Jahr und 10 Monate für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt

Da sieht man mal wieder, was die Polizeiliche Kriminalstatistik, hier des PP TRIER bzw. des Landes Rheinland-Pfalz, gerade mal wert ist: neist, goar neist.So meldete RLP gerade vor wenigen Tagen, dass
Es zeigt sich auch hier mal wieder, dass der Opfer-Begriff in einem Rechtsstaat in einer POLIZEI [sic!]statistik nichts, aber auch gar nichts verloren hat; mithin die Polizisten selbst, die diesen Begriff seit Jahrzehnten so verfrüht und damit wie den Begriff Aufklärung(squote) selbstverliebt aber falsch verwenden, gar nicht wissen, was sie da eigentlich tun. In diesem Falle lag die Einschätzung der Staatsanwaltschaft bezüglich der Verurteilungswahrscheinlichkeit (50 plus x) und erwartetem Ende des Hauptverfahrens  nicht nur falsch; sondern sie mußte es auch indirekt und ungern durch Reduzierung der eigenen Verurteilungsforderung bezüglich Tatbestand (statt versuchter Mord 'nur' noch gef. Körperverletzung 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung)  und Urteilshöhe bzw. -länge zugeben, wenn auch der Vertreter der Anklage steif  und fest behauptete, dass sich gegenüber der Anklageröffnung nichts geändert habe.

So war einer der vier Mordfälle (drei davon angebliche Versuche) mithin keineswegs aufgeklärt, was eine AQ von 100% in 2017 ergeben haben soll, sondern wird sich als Körperverletzungsdelikt in der landes- bzw. dann auch bundesweiten VERURTEILTENstatistik bei destatis (also dem Statistischen Bundesamt) zu 2018 wiederfinden.Gleich musterhaft ein zweiter Grund also, warum gerade im Zusammenhang mit der Änderung der Vergewaltigungsparagraphen in 2016 vorgekaukelte Senkung der angeblichen 'Verurteilungsquote'  nach 'Spezial'-'berechnungen' des KfN bzw. des sehr gut medial und politisch vernetzten ehemaligen SPD-Justizministers von Niedersachsen (Pfeiffer) keine Wissenschaft, sondern schlichtweg wortreich vorgetragener Mumpiz ist.  Zum einen klärt in einem Rechtsstaat nur ein Gericht, ob überhaupt iene tat vorlag (und wenn ja welche!) und zum anderen klärt sich erst damit (und erst mit Rechtskarft ggfls. nach einer Revison/Berufung) ob ein einst Tatverdächtigter, dann Beschuldigter, dann Angeklagter überhaupt als Täter und damit gleichzeitig die einst Opferverdächtigte als Opfer bezeichnet werden darf. Ein 'Verurteilungsquote' nach Neu-'Definition' des KfN bzw. Pfeiffers aus dem einfachen Aufeinanderpappen als Relation von Verurteilten (StatBuAMt Wiesbaden, destatis Verurteiltenstatistik) zu einst Tatverdächtigten (PKS BKA Wiesbdaden) auszudrücken, bleibt allenfalls ein durch politische Interessen geleiteter Taschenspielertrick (wie ja auch das Ergebnis der Gesetzesänderung bzgl. §§177 StGB zeitigte). Inzwischen kann man aber auch hier - wie in vielen weiteren und in einer steigenden Anzahl von Fällen sehen - , dass selbst die ursprüngliche 'saubere' Verurteilungsquote (Relation Verurteilte eines Jahres zu Personen gegen die im gleichen Jahr ein Hauptverfahren bzgl. dieses Delikts eröffnet wurde) keinerlei Aussagekraft mehr hat. Selbst wenn die Verhandlung (das Hauptverfahren selbst) wie hier auch im Gegensatz z.B. zum für die deutsche Justiz allzu peinlichen Kachelmann-Verfahrens (aus 2010 !), das mit im Mai 2011(!) einem Freispruch (obiter dictum/ by the way/ nebenbei bemerkt: Es gibt nur eine Art Freispruch, mithin auch nicht den nur von Ahnungslosen mit zu einem Viertel verstandener Halbbildung (im Recht) sehr zügig (trotz Grippe des STA) durchgeführt wurde, stammt das(Eröffnungs-)AZ noch aus 2017; die Nicht-Verurteilung wegen versuchten Mordes (Verurteilung wg. gefährlicher Körperverletzung) liegt aber im März des Jahres 2018 und wird erst im Jahr 2019 via Statistsichem Bundesamt (Verurteiltenstatistik)   summiert bekanntgegeben.
Bemerkungen zu den allgemeinen Ausführungen von Staatsanwaltschaft, dem Anwalt der Nebenklägerin sowie Vertreterin und Vertreter der Verteidigung sowie der sehr ausführlichen Urteilsbegründung werden hier noch folgen.

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