Saturday, January 18, 2020

UPS! Wahlanfechtung der TRIERER Kommunalwahl 2019 am 21.01.2020 vor dem VerwG Trier -- TRIERISCHER VOLKSFREUND (m/w/div) WOCHENSPIEGEL, TRIER REPORT, SWR und die Lokalradios schweigen das Thema tot!?!??! Warum?

Sitzungstag: Dienstag, 21. Januar 2020

SitzungssaalI
Uhrzeit:11.30 Uhr
Aktenzeichen7 K 4562/19.TR
Beteiligte:N.N. ./. Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion 
Sachgebiet:Wahlanfechtung
Sachverhalt:Der Kläger begehrt, die Stadtratswahl der Stadt Trier vom 26. Mai 2019 für ungültig zu erklären, da im Vorfeld der Wahl erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Wahlvorschriften begangen worden seien, welche das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst hätten. So sei die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden. Auch habe die Stadt Trier gegen ihre kommunale Neutralitätspflicht verstoßen. Schließlich sei es im Hinblick auf Publikationen der Fraktionen im Vorfeld der Wahl sowie bei der Aufstellung der Wahlvorschläge zu Wahlrechtsverstößen gekommen.
https://vgtr.justiz.rlp.de/de/service-informationen/verhandlungstermine/

Es geht wohl vor allem um das BUNDESWEITE Frauenstatut der ach so  diversen und ach so verfassungsunfeindlichen Partei DIE GRÜNEN ...
Nach diesem Statut dürfen Männer GRUNDSÄTZLICH nicht um den SPITZENPLATZ und alle weiteren ungraden Plätze kandidieren, damit ist zwingend die Folge, dass Frauen stets bei gerader Zahl der Listenplätze pari/50%, aber bei ungerader Platzzahl die Mehrheit (Ungleichheitsgrundsatz betoniert!) der Sitze/Plätze haben. Von DIVERSEN ist ohnehin keine Schreibe ...
Man(n) darf gespannt sein:

https://cms.gruene.de/uploads/documents/191121-Frauenstatut.pdf

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