Tuesday, September 01, 2020

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ - „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ - "Ignorantia iuris non excusat" - "Ignorantia iuris neminem excusat" - Falschparken: Bei vielen Strafzetteln droht Führerscheinentzug Regelmäßigen Falschparkern droht die Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Führerscheinentzug.

Die entscheidende Frage ist hier allerdings, ab wann sich "die Stadt Trier" mitschuldig gemacht hat, wenn durch Mangel an Kontrolle und Sanktion insbesondere ein Kinder, Rollator-Nutzer, Kinderwagen-Schieberinnen z.B. im Bereich "Dorfkern", also Apotheke und Kebap, wieder einmal durch einen der vielen FalschparkerINNEN (KundINNEN und/oder Eigentümer) auf die Fahrbahn genötigt wurde und bestenfalls durch einen weiteren PKW, schlechtesten Fall durch einen Gelenkbus der Linien 3 und  81 angefahren/überfahren wurde. Eigentlich ist es absurd, dass im Bus mehrere Kameras permanent laufen, der/die/das Busfahrer aber nicht eingreifen (Angst seit dem Totschlag eines Kollegen in Frankreich?) , obwohl deutlich zu sehen war, dass viele (!) sich, einmal sitzend die Masken ganz oder bis unter die Nase ziehen; es andererseits (immer noch) keine installierten BGH-festen-Dashcams (nicht permanent / Stand by) an der Front der  Busse gibt, die sofort zur Anzeige genutzt werden, wenn der Bus blockiert wird (regelmäßig z.B. unmittelbar hinterm Rathaus/Brückenstraße im nicht ausreichenden Winkel schräg gegenüber vom Café Raab !!!!)oder weitere Gefahren durch eine Falschparkerin drohen. Und schnell wäre a Ruah! Auch würden es on the long run keine Überfahrungen des Stopp-Balkens an der Kantstraße (u.a.) geben, die in gefühlt 2 von 3 Fällen verhindern, dass die Linien 2, 3 und 81 ohne Stopp abbiegen können. Man würde sogar noch den Tag erleben, dass nicht nur die Linien 2, 3 und 81 einmal pünktlich ankommen:In Zewen würden damit für die Busfahrerinnen gleich vier Stressoren abgeschafft,  die 2 oben genannten plus Bereich Haltestelle "Waldstraße" und in der Lindscheidstraße. Man achte mal darauf von wo bis wo (ca. 2/3) an bei der kürzlich erfolgten linksseitigen Sanierung  der Straße (!) der nicht für Gelenkbusse und sonstige Schwerlastverkehr der Bürgerinnensteig mitgemacht werden musste! - Kosten?!?), weil permanent rechtsseitig falsch geparkt wurde und wird, inklusive vor dem (Schul-)Verbindungsweg zwischen Lessing- und Lindscheidstraße. 

"Pikanterweise" bleiben nicht nur  im tieferliegenden Kerndorf und nicht nur bei stehender Luft im Sommer durch die falsch parkenden Kundinnen des "Schnell"-Imbissses die Abgase stehender Busse etc. stehen (Mit viiiiieeeel Scharf Wohl bekomm's! Guten Appetit! Nicht nur an den Außentischen!), sondern auch in der Häuserschlucht in der Lindscheidstraße (Schulweg, tieferliegende Schule). Dort dann so charaktervoll wie intelligent wie altruistisch-empathisch ausgerechnet auch (!) gerne  von Falschparkerinnen, die als Hunde- und Kinderhalterinnen,  eben jene durch die stehende, tief ausgestoßene und tief eingeatmete Abgaswolke und gerne auch über dabei glühendem heißen Asphalt (36 Grad C Umluft = > 60 Grad C Asphalt!)  Gassi führen, sofern sie nicht von "weiter" her gerade als Handy-, Auto-, Alten- und Kinderbesitzerinnen ihre Kinder (gerne bei laufendem Motor/Handy) zur Schule oder die (Groß-)Mutter zur Kirche oder Schaukasten "rauslassen". (Wobei tunlichst darauf zu achten ist, dass man nicht durchs Handy davon abgelenkt wird, dass die "rausgelassene" Alten dort gar nicht in die Kirche gehen können, da der Aufgang lückenlos, trotz Bordsteinabsenkung (!) zugeparkt wurde, wobei sich sogar noch "zusätzlich" gegenüber Ausfahrten befinden!)

Auch nur nebenbei: Auch gegen die Fahrtrichtung parken ist Falschparken, auch - Überraschung, Überraschung, liebe Ab-und-zu-Führerscheinbesitzerinnen! - einen Kreuzungsbereich nicht vorschriftsmäßig freizuhalten (wie gerne im Kreuzungsbereich Martinstraße/Lindscheidstraße) ist FALSCHPARKEN im Sinne des Gesetzes. 

"Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Ausschlaggebend sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten."

ARAG:  

Hartnäckiges Falschparken kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen – ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl.

VERKEHRSANWAELTE.DE

Falschparken: Bei vielen Strafzetteln droht Führerscheinentzug

Regelmäßigen Falschparkern droht die Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Führerscheinentzug. Darüber berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Lesen Sie mehr zum Thema: http://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/655/haeufiges-falschparken-welche-strafen-drohen/

BTW/Obiter dictum/Nebenbei bemerkt: Soooooo oft gefragt, dass GOOGLE" ("Don't do evil!") sogar beim Ausfüllen hilft!

BTW/Obiter dictum/Nebenbei bemerkt: Soooooo oft gefragt, dass GOOGL" ("Don't do evil!") sogar beim Ausfüllen hilft!
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